Stellungnahme des Schweizerischen Versicherungsverbandes (SVV) zum Gen-Lex-Entscheid des Bundesrates.
Zürich, 19. Januar 2000 – Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) begrüsst den Entscheid, auf ein Moratorium und auf ein Verbot für die Nutzung der Gentechnologie zu verzichten. Mit diesem Entscheid wird der Wirtschaftsstandort Schweiz gefördert und die Teilnahme der Schweiz an der Entwicklung der Gentechnologie sichergestellt.
Der SVV erachtet die vorgesehenen Massnahmen für den Konsumentenschutz als sinnvoll. Das Bewilligungsverfahren für eine Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen bietet einen präventiven Schutz. Mit der Förderung des öffentlichen Dialogs zur Gentechnologie erhält der Konsument mehr Transparenz und Informationen über Chancen und Risiken dieser neuen Technologie und damit eine Grundlage für den Entscheid, gentechnologisch veränderte Produkte zu nutzen oder darauf zu verzichten. Die Wahlfreiheit des Konsumenten fördert auch die Deklarationspflicht.
Dringend überprüft werden sollte nach Ansicht des SVV die Ausgestaltung der Haftpflicht des Herstellers. Die vorgesehene Regelung benachteiligt denjenigen, der ein Produkt als erster auf den Markt bringt: er haftet so scharf wie sonst weltweit kein anderer Hersteller. Er haftet nämlich nicht nur für fehlerhafte, sondern auch für fehlerfreie Produkte; dies stellt weltweit eine Neuerung im Haftpflichtrecht dar, deren Angemessenheit und Zweckmässigkeit auch mit Blick auf die Attraktivität des Standortes Schweiz unbedingt zu überdenken ist. Die Folge besteht in einer Haftung des Herstellers für Vorgänge, auf die er keinen Einfluss hat, wie beispielsweise für unsachgemässe Verwendung gentechnologischer Produkte. Dies wirft grundsätzliche Fragen auf, die sorgfältig zu analysieren sind.
Eine Verschärfung der Haftpflicht beinhaltet auch die vorgeschlagene Verjährungsfrist. Für gentechnologische Risiken soll diese 30 Jahre betragen und liegt damit deutlich über dem europäischen Mittel. Gleichzeitig soll die Verjährungsfrist für die übrigen Umweltrisiken verdoppelt werden (von 10 auf 20 Jahre). Es ist nicht verständlich, warum durch die Gen-Lex-Vorlage eine Verschärfung der Haftpflicht für allgemeine Umweltrisiken eingeführt werden soll.