Der Mindestzinssatz ist zu hoch

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV nimmt den heutigen Entscheid des Bundesrates, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für das Jahr 2006 nicht zu überprüfen und damit bei 2,5% zu belassen, mit Bedauern zur Kenntnis. Ein marktkonformer Mindestzinssatz müsste heute bei rund 2% liegen.

Zürich, 31. August 2005 – Seit letztem Herbst sind die Zinssätze für Bundesobligationen stark gefallen. Die Neuanlagerendite von 10-jährigen Bundesobligationen hat sich von rund 2,6% auf gegenwärtig unter 2% ermässigt. Der heutige Entscheid berücksichtigt aber diese Entwicklung nicht. Der SVV hält eine Senkung des Mindestzinssatzes für notwendig und gerechtfertigt.

Die Festlegung des Mindestzinssatzes muss dringend entpolitisiert werden. Der Mindestzinssatz muss variabel, marktkonform und transparent sein und durch eine Formel bestimmt werden.

Der Mindestzinssatz ist eine Garantie. Diese muss mit risikoarmen Anlagen erreicht werden können – beispielsweise mit Schweizer Bundesobligationen. Der Mindestzinssatz muss im Interesse der Versicherten möglichst tief angesetzt werden. Ein zu hoher Satz schränkt den Anlagespielraum ein und schmälert so die Renditeaussichten für die Versicherten. Zudem steht ein zu hoher Satz im Widerspruch zu den gesetzlichen Solvabilitätsvorschriften und verhindert den Aufbau von Schwankungsreserven. Diese brauchen die Vorsorgeeinrichtungen, um im Interesse höherer Renditen für die Versicherten die entsprechenden Anlagerisiken eingehen zu können.

Als Formel empfiehlt der SVV beispielsweise 70% des rollenden Durchschnitts von siebenjährigen Bundesobligationen. Auf solcher Basis würde der Mindestzinssatz gegenwärtig bei rund 2% liegen.

Der heutige Entscheid nimmt auf den nach wie vor ungenügenden Deckungsgrad vieler Vorsorgeeinrichtungen keine Rücksicht, was nicht im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung der zweiten Säule ist.

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