Der Bundesrat hat heute den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für das kommende Jahr auf 1,5% gesenkt. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Leider hat es der Bundesrat unterlassen, jetzt ein klares Zeichen für die finanzielle Sicherheit der beruflichen Vorsorge zu setzen und den Mindestzinssatz bei 1% festzulegen.
Zürich, 2. November 2011 – Der Mindestzinssatz ist eine Garantie und ein Anspruch der Versicherten gegenüber der Vorsorgeeinrichtung. Er muss deshalb so festgelegt werden, dass er für diese auch erreichbar ist. Das war in den vergangenen Jahren leider nicht der Fall. Die kumulierte BVG-Mindestverzinsung in den letzten sechs Jahren betrug 13,6%, die kumulierte Performance der Vorsorgeeinrichtungen aber lediglich rund 4,8%.
Bei tiefen Zinsen und dazu vergleichsweise hohen Renditevorgaben entsteht die Gefahr, dass die Vorsorgeeinrichtungen mit einer Anlagestrategie operieren, welche ihre Risikofähigkeit übersteigt. Der Bundesrat hätte mit einem tieferen Mindestzinssatz ein klares Signal für die finanzielle Sicherheit der beruflichen Vorsorge setzen können.
Seit der Volksabstimmung über den BVG-Umwandlungssatz am 7. März 2010 wird immer wieder auf die Bedeutung des Vertrauens in die berufliche Vorsorge hingewiesen. Die wichtigste und zwingend notwendige Voraussetzung dafür bildet die finanzielle Sicherheit der Vorsorgeeinrichtungen. Diese wird jedoch je länger desto stärker gefährdet.