Der BVG-Mindestzinssatz 2011 ist zu hoch

Der vom Bundesrat für 2011 festgelegte Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge ist nach Ansicht des Schweizerischen Versicherungsverbandes zu hoch. Eine Senkung von heute 2,0 auf 1,5 Prozent im kommenden Jahr wäre dringend notwendig gewesen.

Zürich, 1. Oktober 2010 – Der Bundesrat hat heute entschieden, den Mindestzinssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge für das Jahr 2011 bei 2,0 Prozent zu belassen. Für den Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) ist dieser Satz zu hoch. Eine Senkung auf 1,5 Prozent wäre dringend angezeigt gewesen – vor allem aufgrund der anhaltend tiefen Renditen von festverzinslichen Wertpapieren und der volatilen Entwicklung der Finanzmärkte.

Der BVG-Mindestzinssatz bedeutet für die Vorsorgeeinrichtungen eine Garantieverpflichtung. Er muss deshalb so festgelegt werden, dass er für die Vorsorgeeinrichtungen erreichbar ist. Dies war in den vergangenen 10 Jahren nicht der Fall: Die gesetzlich vorgeschriebene BVG-Verzinsung beträgt seit Anfang 2000 durchschnittlich 2,93 Prozent pro Jahr, die effektiv erzielte Rendite der Vorsorgeeinrichtungen dagegen erreicht im Durchschnitt lediglich 1,88 Prozent pro Jahr*.

Ist der Mindestzinssatz zu hoch, werden die Vorsorgeeinrichtungen gezwungen, die Spargelder riskant anzulegen, um die Mindestvorgaben erfüllen zu können. Das ist verantwortungslos. Der SVV wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass der Mindestzinssatz durch eine transparente Formel marktkonform festgelegt wird.

*Quelle: Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index 2. Quartal 2010

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