Die private Versicherungswirtschaft befürwortet das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas. Ein Ja zu dieser Vorlage festigt den bewährten bilateralen Weg der Schweiz mit Europa und gibt unserer Wirtschaft neue Impulse.
Zürich, 8. November 2006 – Am 26. November 2006 entscheidet das Schweizer Stimmvolk über das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas. Die private Versicherungswirtschaft befürwortet das Gesetz. Die Schweiz leistet mit der Osthilfe einen fairen Beitrag zur Stärkung von Demokratie und Marktwirtschaft in den ehemals kommunistischen Staaten. Sie nimmt damit ihre Mitverantwortung in Europa wahr. Die Weiterführung der traditionellen Osthilfe sowie der Erweiterungsbeitrag von 1 Milliarde Franken über 10 Jahre für Projekte in den neuen EU-Ländern sind für den Werkplatz Schweiz eine lohnende Investition.
Die Versicherungswirtschaft unterstützt die Vorlage insbesondere aus wirtschaftlichen Überlegungen. Die Europäische Union ist für die Schweiz der wichtigste Handelspartner und die Schweizer Wirtschaft ist deshalb auf dauerhaft gute Beziehungen zu den Staaten der EU angewiesen. Die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU bieten hierfür eine gute und bewährte Grundlage. Mit einem Ja zur europapolitischen Vorlage am 26. November 2006 wird der bilaterale Weg, für den sich das Schweizer Volk in mehreren Abstimmungen entschieden hat, gefestigt.
Die Osthilfe ist auch ein Beitrag der Schweiz zur Steigerung von Stabilität und Sicherheit in Europa und zur Eindämmung international organisierter Kriminalität. Diese Faktoren sind für den Finanzplatz Schweiz und damit auch für die Versicherungswirtschaft von besonderer Bedeutung. Die Zusammenarbeit mit Osteuropa bietet für Schweizer Unternehmen auch die Chance, ihre wirtschaftlichen Beziehungen zu den aufstrebenden neuen Staaten der EU zu vertiefen und neue Möglichkeiten zu nutzen.