Der Schweizerische Versicherungsverband SVV nimmt den Entscheid des Bundesrates zur Kenntnis, den Mindestzinssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge für das Jahr 2010 auf 2% festzulegen. Der SVV erachtet diesen Mindestzinssatz als zu hoch und setzt sich weiterhin dafür ein, dass dieser nach einer transparenten Formel festgelegt wird. Gemäss dieser Formel müsste der Mindestzinssatz bei 1,5% liegen.
Zürich, 14. Oktober 2009 – Der Bundesrat hat heute entschieden, den Mindestzinssatz im obligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge für das Jahr 2010 unverändert auf 2% zu belassen. Seit langem vertritt der SVV die Meinung, dass der BVG-Mindestzinssatz nicht als Resultat von politischen Erwägungen bestimmt werden soll, sondern mittels einer transparenten und für alle nachvollziehbaren Formel festgelegt wird, welche eng an die Entwicklung risikoarmer Anlagen gekoppelt ist. In den vergangenen Jahren lag der BVG-Mindestzinssatz stets zu hoch. Laut der Swisscanto-Pensionskassenumfrage 2009 lag die durchschnittliche jährliche Performance für die Jahre 2001-2008 bei 1,14%. Die Vorsorgeeinrichtungen mussten die BVG-Altersguthaben während dieser Zeit aber mit jährlich durchschnittlich 2,97% verzinsen. Der SVV schlägt daher vor, dass der Mindestzinssatz 70% des gleitenden 7-Jahresdurchschnitts der 7-jährigen Bundesobligationen beträgt. Für das Jahr 2010 würde dies einen Mindestzins von 1,637% (Stand per Ende Juli 2009) ergeben. Weil noch viele Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung sind, ist dieser Wert nach Ansicht des SVV auf 1,5% abzurunden.
Der BVG-Mindestzinssatz bedeutet für die Vorsorgeeinrichtungen eine Garantieverpflichtung. Er muss deshalb mit risikoarmen Anlagen erreicht werden können und ist entsprechend vorsichtig festzulegen. Ein zu hoher Mindestzinssatz belastet die Vorsorgeeinrichtungen mit Unterdeckung. Hingegen erlaubt eine tiefere Garantie auch Anlagen in langfristig ertragreicheren Anlagekategorien. Vom Mehrertrag profitieren die Versicherten.