Angebliche Renditen sind realitätsfremd

Die Schweizer Lebensversicherer wurden heute erneut mit ungerechtfertigten Vorwürfen der SP Schweiz konfrontiert. Peinlich: Anstelle der tatsächlichen Zahlen verwendeten die Politiker Ergebnisse von Modellrechnungen der Aufsichtsbehörde aus dem Jahr 2004.

Zürich, 2. Oktober 2007 – Die Lebensversicherer hätten in den vergangenen Jahren in der beruflichen Vorsorge Eigenkapitalrenditen von 13 bis 18 Prozent erzielt, behauptete heute die SP Schweiz an einem Mediengespräch. Doch diese Zahlen entsprechen nicht den Tatsachen, sondern stammen aus hypothetischen Modellrechnungen der Aufsichtsbehörde im Hinblick auf die Einführung der Mindestquote im Jahr 2004. Dies hätten die Politiker wissen müssen, hatte doch der Bundesrat schon vergangene Woche im Ständerat auf diese Tatsache aufmerksam gemacht. Auch die Aufsichtsbehörde hat in der Zwischenzeit darüber informiert.

Die von der SP genannten Zahlen ergeben ein völlig verzerrtes Bild. Die tatsächlich erzielten Eigenkapitalrenditen – bezogen auf das Zielkapital gemäss Swiss Solvency Test – liegen gemäss Schätzungen des Schweizerischen Versicherungsverbandes maximal halb so hoch wie die genannten Werte und klar im einstelligen Prozentbereich.

Gesetzliche Mindestquote zum Teil deutlich übertroffen

Weiter behauptete heute die Partei, die Versicherten seien im Jahr um 500 bis 700 Millionen Franken geprellt worden. Auch diese Angaben entsprechen nicht der Realität, sondern Wunschmodellen der SP Schweiz. Wie die Erträge aus der beruflichen Vorsorge zu verteilen sind, ist in der Aufsichtsverordnung klar geregelt. Die Lebensversicherer halten sich an diese gesetzlichen Grundlagen und werden dabei von der Aufsichtsbehörde streng überwacht. Die Betriebsrechnungen werden zudem von Revisionsgesellschaften abgenommen.

Im vergangenen Jahr zum Beispiel schütteten die Lebensversicher zwischen 90 und über 92% der Erträge an die Versicherten aus. Käme ausschliesslich das Wunschmodell der SP zur Anwendung, könnten die Solvenzanforderungen nicht mehr erfüllt werden. Auch wäre kaum jemand bereit, Eigenkapital zur Verfügung zu stellen.

Garantien für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Die Privatversicherer erfüllen für Zehntausende von kleinen und mittleren Unternehmen eine zentrale Funktion bei der Durchführung der beruflichen Vorsorge. Sie bieten mit unbestritten hoher Professionalität und grossem Know-how Sicherheit und Garantien für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Wahlfreiheit auf Stufe Vorsorgewerk sorgt für einen funktionierenden Wettbewerb zwischen Anbietern – mithin der Motor für Innovationen und hochwertige Dienstleistungen zu einem vernünftigen Preis-Leistungsverhältnis.

Mit der 1. BVG-Revision hat das Parlament wirksame Bestimmungen erlassen, die sowohl die Transparenz der im Vorsorgegeschäft tätigen Einrichtungen erhöhen als auch den Wettbewerb zwischen den Versicherungsunternehmen einerseits und alternativen Vorsorgeformen andererseits fördern sollen. Die Lebensversicherer sehen deshalb bezüglich Transparenz keinen weiteren Handlungsbedarf.

Langfristige Sicherung statt realitätsfremdes Wunschdenken

Hingegen orten sie bei den Rahmenbedingungen der beruflichen Vorsorge grossen Handlungsbedarf. Wichtige technische Bestimmungsgrössen wie Mindestzinssatz und Umwandlungssatz werden noch immer nach politischem Wunschdenken anstatt nach versicherungsmathematischen Berechnungen festgelegt. Um die Stabilität unseres Vorsorgesystems langfristig zu sichern, müssen solche Parameter dringend entpolitisiert und den demografischen und ökonomischen Realitäten angepasst werden.

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