Versicherer und IV-Stellen wollen die berufliche Eingliederung IV-gefährdeter Personen durch eine intensive Zusammenarbeit beschleunigen und sie vor der Invalidität bewahren. Die 5. IV-Revision bietet dafür mit der Früherfassung und den Integrationsmassnahmen geeignete Instrumente. Anfangs 2008 wurde zur erweiterten interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ-plus) zwischen Versicherern und den IV-Stellen eine Vereinbarung abgeschlossen.
Zug, 9. Mai 2008 – An einer Tagung des Schweizerischen Versicherungsverbandes (SVV) und der IV-Stellen-Konferenz (IVSK) in Zug haben heute Spezialisten vor rund 200 Personen Wege und Möglichkeiten zur erfolgreichen Umsetzung der 5. IV-Revision diskutiert. Von einer Invalidität bedrohte Menschen sollen im Arbeitsprozess behalten oder zurückgeführt und die stark defizitäre Invalidenversicherung entlastet werden.
Im Zentrum der Tagung stand die erweiterte interinstitutionelle Zusammenarbeit IIZ-plus, die auf die frühzeitige, eingliederungsorientierte Zusammenarbeit zwischen den IV-Stellen und den ihr vorgelagerten Versicherern abzielt. Seit Anfang 2008 besteht eine entsprechende Vereinbarung zwischen den IV-Stellen, den Krankentaggeld- und Unfallversicherern sowie den Vorsorgeeinrichtungen der beruflichen Vorsorge (BVG). Die IV-Stellen, Versicherer und Vorsorgeeinrichtungen, die bis heute der Vereinbarung beigetreten sind, wollen damit die umfassende berufliche Eingliederung mit gemeinsamen koordinierten Anstrengungen beschleunigen. Die 5. IV-Revision hat mit der Früherfassung und den Integrationsmassnahmen geeignete Voraussetzungen und Instrumente für diese verstärkte Zusammenarbeit geschaffen.
IIZ-plus erhält ihre besondere Bedeutung dadurch, dass bestimmte Versicherer den IV-Stellen vorgelagert sind und damit zuerst von einem sich möglicherweise anbahnenden Invaliditätsfall Kenntnis haben. Der frühzeitige Informationsaustausch zwischen Versicherern und IV-Stellen zur Erkennung von arbeitsunfähigen Versicherten stellt sicher, dass solche Fälle früh erfasst und geeignete Massnahmen gegen einen Eintritt einer Invalidität in die Wege geleitet werden können. Die frühzeitige Erfassung ist auch dann möglich, wenn noch keine Anmeldung zum Bezug von IV-Leistungen vorliegt. Bevor die Versicherer den IV-Stellen eine Person melden, informieren sie diese schriftlich über die neuen Instrumente Früherfassung und Frühintervention.
Medienmitteilung des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV und der IV-Stellen-Konferenz IVSK