Eine Frage der Wertung

Ein Schleudertrauma begründet in der Regel keinen Anspruch mehr auf eine IV-Rente. Dies hat das Bundesgericht im Herbst 2010 entschieden und publik gemacht. Mit diesem Entscheid stellt das oberste Gericht das leichte Schleudertrauma mit anderen vorwiegend psychisch bedingten Schmerzstörungen gleich. SVV-Präsident Erich Walser begrüsst, dass nun nicht mehr der medizinische Befund allein im Zentrum steht, sondern die juristische Bewertung des Befundes. In seinem aktuellen Gastbeitrag in der «Schweizer Versicherung» schreibt Walser: «Die Gerichte werden nun bei der Beurteilung der medizinischen Gutachten auch die darin enthaltenen invaliditätsfremden Aspekte wie psychosoziale und soziokulturelle Faktoren sorgfältig prüfen müssen.»

Versicherungswissen