
Ab Anfang 2012 müssen Fahrräder nicht mehr mit einer Velovignette ausgestattet sein. Für Schäden, die Radfahrerinnen und Radfahrer verursachen, werden künftig deren Haftpflichtversicherungen oder sie persönlich aufkommen müssen.
Im Herbst 2010 hat das Parlament beschlossen, die obligatorische Haftpflichtversicherung für Radfahrer und Radfahrerinnen (Velovignette) abzuschaffen und im Gegenzug die Deckungspflicht des Nationalen Garantiefonds anzupassen. Die entsprechenden Änderungen des Strassenverkehrsgesetzes sind am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Seit diesem Datum müssen Fahrräder in der Schweiz keine Vignette mehr tragen.
Für Schäden, die Radfahrer und Radfahrerinnen verursachen, werden künftig ihre privaten Haftpflichtversicherungen oder diese selber aufkommen müssen. Die Umstellung dürfte gut funktionieren, da die meisten in der Schweiz wohnenden Personen über eine private Haftpflichtversicherung verfügen.
Bin ich versichert?Die Abschaffung der Velovignette dürfte gut funktionieren, weil die meisten in der Schweiz wohnenden Personen über eine private Haftpflichtversicherung verfügen. Um jene Velofahrer, die privat nicht gegen Haftpflicht versichert sind, auf die drohende Deckungslücke hinzuweisen, hat das Bundesamt für Strassen (Astra) die Website www.velovignette-ade.ch eingerichtet. |