Hochwasser / Überschwemmung
Umfang der gesetzlichen ES-Versicherung
- Versicherte Gebäude zum Vollwert (i.d.R. Neuwert des Gebäudes): Schlamm und Geschiebe aus den versicherten Gebäuden schaffen; Reparieren und Wiederherstellen, dazu gehört auch das Befreien von Fassaden von Schmutzablagerungen (1 Meter – der sogenannte Albisettimeter); Gilt nur in GUSTAVO-Kantonen (GE, UR, SZ, TI, AI, VS, OW und Fürstentum Lichtenstein)
- Versicherter Hausrat, versicherte Fahrhabe (i.d.R. Neuwert des Hausrates bzw. der Fahrhabe): Reparatur, Wiederbeschaffung.
- Kosten für Abfuhr und Entsorgung zerstörter versicherter Sache
- Bei Versicherung auf erstes Risiko (für Gebäude, Hausrat oder Fahrhabe): im Maximum die vereinbarte begrenzte Versicherungssumme
Nicht versichert sind die Kosten für
- das Räumen von Geröll und Schlamm aus Gärten, Parkanlagen, Wegen, Plätzen, Strassen, Brücken, Kanalisationen und dergleichen, sowie
- die Abfuhr und die Entsorgung dieser Ablagerungen; und zwar auch dann, wenn sie mit Überresten versicherter Sachen durchmischt sind.
Aufräumungskosten
- Gustavo-Kantone (Gebäudeversicherung):
Für den Fall, dass in der Gemeinde aus den versicherten Gebäuden grosse Schlamm- und Geschiebemengen entnommen werden mussten, kann sich der Elementarschadenpool trotz fehlender Deckung und im Wissen darum, dass die Kostendeckung (Aufräumung) vieler Versicherter schon konsumiert worden ist, an diesen Entsorgungskosten beteiligen. Die Partizipation des ES-Pools an diesen Kosten erfolgt ausdrücklich auf freiwilliger Basis und beschränkt sich auf die aus den versicherten Häusern stammenden Schlamm- und Geschiebeablagerungen. Kontaktieren Sie den zuständigen Regionenverantwortlichen.
- Alle Kantone (Fahrhabe- und Hausratversicherung):
In der Fahrhabe- und Hausratversicherung steht die Kostendeckung nur sehr beschränkt zur Verfügung. Sie ist summenmässig stark limitiert und deckt neben den anfallenden Aufräumungskosten auch die Wiederherstellungskosten von Daten, Akten und Plänen oder zusätzliche Lebenshaltungskosten. Bei vielen Versicherten dürfte die zur Verfügung stehende Kostendeckung deshalb bereits ganz der teilweise konsumiert sein. Dennoch kann sich der ES-Pool an ungedeckten Kosten, die einer Gemeinde anfallen beteiligen. Die Partizipation des ES-Pool erfolgt ausdrücklich auf freiwilliger Basis. Kontaktieren Sie den zuständigen Regionenverantworlichen.