Elementarschadenkommission

Aufgaben / Kompetenzen

  • Ansprechpartner für Versicherungsnehmer und Gemeinwesen
  • Erlass von Weisungen für eine einheitliche Schadenerledigung
  • Entscheid über Poolungsfähigkeit von Risiken im Einzelfall
  • Abschluss von Vereinbarungen mit Gemeinwesen im Ereignisfall
  • Koordination mit Krisenstäben
  • Sicherstellung/Kontrolle einheitlicher Schadenerledigung

Versicherungswissen