Grund­satz 7

Grundsätze zur Bewertung von Mehrleistungen
17. Juni 2021

Mehrleistungen definieren sich auch über den Mehrwert am Patienten und nicht ausschliesslich über allfällige Mehrkosten.

Kapitel

Erläuterung

  • Mehrleistungen orientieren sich an den Bedürfnissen des Patienten und generieren dann einen Mehrwert6, wenn sie im Verhältnis zu den Grundleistungen einen durch den Patienten empfundenen Mehrwert generieren.
  • Neben den Mehrwerten für die Patienten wird die Kostenseite für die Bereitstellung der Mehrleistungen in der Betrachtung ebenfalls berücksichtigt. Dies gilt sowohl für direkte als auch für indirekte Aufwände:
  1. Direkte Aufwände enthalten den effektiven Mehrwert.
  2. Indirekte Aufwände umfassen das Bereitstellen von Mehrleistungen, die vom Patienten optional in Anspruch genommen werden können.

Mindestanforderungen

  • Keine Mindestanforderungen

Präzisierungen

  • Mehrwert am Patienten: Für eine betriebswirtschaftliche Bewertung ist keine ausschliessliche Argu¬men-tation über Mehrkosten, sondern eine ausgewogene Betrachtung unter Einbezug des effektiv erbrachten Mehrwerts am Patienten heranzuziehen (wie zum Beispiel Zugang zu grösserer Auswahl an Ärzten oder Spitälern, individuell gestaltbare Visiten- und Besuchszeiten).

6Mehrwert: Der Mehrwert einer Mehrleistung übersteigt den Wert einer Grundleistung eines entsprechenden Leistungserbringers bzw. stellt als eigenständige Leistung den Mehrwert dar.