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Unfall an Kreuzung trotz Handzeichen – wer ist schuld?
B.C.: Drei Autos tauchten gleichzeitig an der Kreuzung zweier Nebenstrassen auf. Alle Lenker machten Handzeichen. Plötzlich fuhren zwei Autos los, und es kam zu einer Kollision. Wer haftet für den Blechschaden?

Meistens besteht bei Kreuzungen von Nebenstrassen eine klare Vortrittsregelung durch Signalisationen. Wenn keine Vortrittssignale vorhanden sind, gilt grundsätzlich der Rechtsvortritt. Es ist in einem solchen Fall möglich, dass mehrere Autos gleichzeitig die Kreuzung erreichen. Die Autofahrer verständigen sich dann oft mit Handzeichen, um das vortrittsberechtigte Fahrzeug festzulegen. Die Gefahr von Missverständnissen ist dabei gross, und es ist angezeigt, dass jeder Automobilist bei der Weiterfahrt grösste Vorsicht walten lässt. Man muss die anderen Autos im Auge behalten und sich auf die Notwendigkeit einer Vollbremsung einstellen, die Geschwindigkeit beim Anfahren also niedrig halten.          

Augenschein legt Verantwortlichkeiten fest

Bei einem Unfall müssen die betroffenen Autofahrer ihre Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung benachrichtigen. Die Versicherungen werden die Verantwortlichkeiten abklären, oft nach einem Augenschein am Unfallort. Aufgrund der so ermittelten Verantwortlichkeiten erfolgt die Aufteilung des Schadens auf die am Unfall beteiligten Automobilisten.