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Reise in den Kosovo – gelten die Schweizer Autoversicherungen?
A.N.: Ich besuche meine Eltern im Kosovo. Wie steht es mit meinen Schweizer Autoversicherungen? Gelten die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Vollkasko-Versicherung? Ist die Grüne Karte im Kosovo anerkannt?

Die Grüne Karte bescheinigt, dass eine Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung vorhanden ist, die im Rahmen ihres örtlichen Geltungsbereichs vom Autolenker verursachte Schäden bei Dritten deckt. Im Kosovo besteht noch keine Versicherungsdeckung – der Kosovo bleibt damit ausserhalb des Geltungsbereichs des Grüne-Karte-Systems. Für die Einreise in den Kosovo (und auch für eine Durchreise) muss also zwingend eine Grenzversicherung gekauft werden. Das gleiche gilt auch für im Kosovo immatrikulierte Fahrzeuge: Diese müssen bei der Einreise in die Länder des Grüne-Karte-Systems eine Grenzversicherung abschliessen (Detailinformationen dazu: http://www.nbi.ch).        

Deckungsumfang der Vollkasko prüfen

Für den Schaden am eigenen Fahrzeug ist die Vollkasko-Versicherung zuständig. Die Versicherungsdeckung variiert hier von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft. Einzelne Versicherungen geben im Vollkaskobereich Versicherungsdeckung in ganz Europa und in den ans Mittelmeer grenzenden Staaten (ohne Russische Föderation, Weissrussland, Georgien, Armenien, Aserbeidschan und Kasachstan); andere Versicherungen begrenzen die Deckung auf die Länder, in denen die Grüne Karte gilt. Vor Reisen in den Kosovo empfehlen wir daher, die Versicherungsbedingungen genau durchzulesen und offene Fragen mit dem Versicherungsberater zu besprechen.