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Unfall mit Ersatzauto – wer haftet?
R.S., Basel: Während mein Auto im Service war, hat mir der Garagist gratis einen Ersatzwagen zur Verfügung gestellt, ohne jegliche schriftliche Vereinbarung. Nun habe ich beim Parkieren ein Auto touchiert. An beiden Autos ist Blechschaden entstanden. Wer kommt für die Schäden auf?

Es versteht sich von selbst, dass Sie mit dem geliehenen Auto genauso sorgfältig umgehen müssen, wie wenn es Ihr eigenes Auto wäre. Die Verantwortung für den Unfall liegt damit bei Ihnen. Ihr Garagist hat für den geliehenen Ersatzwagen eine obligatorische Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Diese Versicherung wird den Schaden decken, den Sie dem fremden Auto beim Einparkieren zugefügt haben. Sollte im Vertrag ein Selbstbehalt vorgesehen sein, kann der Garagist von Ihnen verlangen, dass Sie diesen übernehmen. Dasselbe gilt, wenn eine andere Bonusstufe zur Anwendung gelangen sollte.

Vollkasko deckt Schaden am Ersatzwagen

Bleibt der Schaden am Ersatzwagen. Wenn Ihr Garagist dafür eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, wird diese den Schaden übernehmen. Auch hier kann ein allfälliger Selbstbehalt sowie ein Bonusverlust zu Ihren Lasten gehen. Sollte das Ersatzauto keine Vollkaskodeckung haben, müssen Sie die Reparaturkosten selbst bezahlen.