Sie haben dem Garagisten Ihren Kleinwagen anvertraut. Rechtlich stellt dies einen Vertrag dar und der Garagist ist verpflichtet, sorgfältig mit dem Auto umzugehen und es unversehrt zurückzugeben. Dennoch ist er in Ihrem Fall kaum für den Schaden verantwortlich, den die Diebe mit dem Einbruch in Ihr Auto und dem Diebstahl des Autoradios angerichtet haben.
Teilkaskoversicherung zahlt bei DiebstahlIn diesen Fällen ist es wichtig, über eine Teilkaskoversicherung zu verfügen. Sie wird Ihnen den erlittenen Schaden vergüten. Diese ist zwar nicht wie die Motorfahrzeughaftpflicht-Versicherung obligatorisch, aber doch sehr empfehlenswert und schützt neben Diebstahl auch gegen Brand, Überschwemmungen und andere Risiken. Auch der Garagist kann sich mit dem Einschluss des Haftpflichtrisikos für ihm anvertraute Autos wappnen. Diese Versicherung gelangt zum Beispiel dann zur Anwendung, wenn dem Garagisten ein Verschulden nachgewiesen werden kann.
