Die Ombudsstelle der Privatversicherungen und der Suva bewährt sich als solid verankerte, unabhängige und breit akzeptierte Institution. Die Zahl der zu behandelnden Problemen zeigt, dass die Institution einem starken Bedürfnis entspricht und das Vertrauen des Publikums besitzt. Die unentgeltliche Vermittlungstätigkeit trägt dazu bei, unzufriedenen oder verunsicherten Kundinnen und Kunden nach Möglichkeit zu helfen.
Seit Januar 2006 werden auch BVG-Anliegen von Versicherten behandelt, sofern diese über eine Sammeleinrichtung bei einem Lebensversicherer versichert sind.
Die Ombudsstelle behandelt keine Fälle, für die bereits ein Anwalt, Notar oder Treuhänder eingeschaltet ist, oder die gerichtlich hängig sind. In Krankenkassen-Angelegenheiten ist die Ombudsstelle nicht zuständig.
Anfragen im Berichtsjahr 2008Im Berichtsjahr 2008 suchten insgesamt 4434 Personen um Rat oder Vermittlung durch die Ombudsstelle. Das sind 184 mehr als 2007. Unter diesen Anfragen befanden sich 521 Anliegen, die ausserhalb des Zuständigkeitsbereichs lagen.
Behandelt wurden 3913 Anfragen gegenüber 3732 im Vorjahr. 2950 der Anfragen betrafen den Bereich Privatversicherungen, 712 das UVG und 251 die 2. Säule im Rahmen von Sammelstiftungen bei einem schweizerischen Lebensversicherer. Den stärksten Zuwachs hat der UVG-Bereich erfahren. Dort haben die Anfragen innerhalb eines Jahres um über 50% von 472 auf 712 zugenommen.
3551 Fälle im Zuständigkeitsbereich wurden direkt mit den Anfragenden behandelt. In 362 Fällen kam es zur Intervention beim Versicherer.
Richten Sie Ihre Anfrage direkt an die
Ombudsstelle. Alle wesentlichen Hinweise über das Vorgehen können Sie der Website
www.versicherungsombudsman.ch entnehmen.

