Die Botschaft des Bundesrates weist in die richtige Richtung und ist eine geeignete Grundlage, damit die Unfallversicherung den Anforderungen an eine moderne Sozialversicherung gerecht wird. Mit der anstehenden Gesetzesrevision des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung eröffnet sich die Chance für mehr Wettbewerb. Der SVV ist überzeugt, dass in einem funktionierenden Markt echter Wettbewerb langfristig immer zu Effizienzgewinnen führt. Das liegt im Interesse einer effizienten, modernen Sozialversicherung.
Seit Einführung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) im Jahre 1984 haben die privaten Unfallversicherer einen Gemeinschaftstarif angewendet. Am 1. Januar 2007 haben alle privaten Unfallversicherer einen je eigenen Prämientarif eingeführt. Der SVV begrüsst diesen Liberalisierungsschritt im UVG. Die Freigabe der Tarife erfordert nun aber eine entsprechende Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Weiter braucht es eine klare gesetzliche Abgrenzung zwischen den Tätigkeitsbereichen der Suva und den privaten Versicherern. Der SVV akzeptiert nicht, dass die Suva ihr Tätigkeitsfeld zulasten der privaten Versicherungswirtschaft ausdehnt. Der SVV lehnt zudem die Vorlage betreffend zusätzlicher Geschäftsfelder der Suva, die nicht direkt mit dem UVG zusammenhängen, strikt ab. Insbesondere spricht sich der SVV dagegen aus, dass die Suva die UVG-Zusatzversicherung anbieten kann. Dafür besteht nicht nur keine Notwendigkeit, sondern die Zulassung der Suva zur Durchführung der UVG-Zusatzversicherung würde auch gegen die Bundesverfassung verstossen.
Medienmitteilung des SVV zur Botschaft des Bundesrates (30. Mai 2008)
«Positionen der Versicherungswirtschaft»
Nr. 2/2009 mit Schwerpunktthema «Unfallversicherungsgesetz»
Die Standpunkte des SVV