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Revision des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung
STAND DES GESCHÄFTS

Ende Januar 2010 führte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) die Detailberatung zur Revision des Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) fort. Nachdem sich die SGK-N Ende des letzten Jahres mit der Beratung des Unfallversicherungsgesetzes schwer getan hatte, wurde die erste Vorlage nun im Eilzugstempo durchberaten. In zwei Punkten hat die Kommission weitere Abklärungen in Auftrag gegeben. Diese werden einige Zeit beanspruchen, weshalb die SGK-N die Beratung erst Ende Juni 2010 zuhanden der Herbstsession 2010 abschliessen wird.

Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung sowie die dazugehörige Verordnung sollen revidiert werden, um den Anforderungen einer modernen Sozialversicherung zu entsprechen.

Der Bundesrat hat die Botschaft zur Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) zuhanden des Parlaments am 30. Mai 2008 verabschiedet.

Der Nationalrat hat am 11. Juni 2009 mit 102 zu 80 Stimmen beschlossen, auf den ersten Teil (betreffend Leistungen und Durchführung der Unfallversicherung) der Vorlage des Bundesrates zur UVG-Revision einzutreten. Das Geschäft ist damit zurück an die SGK-N zur erneuten Detailberatung gegangen. Der zweite Teil der Vorlage (betreffend Organisation der Suva und deren Nebentätigkeiten) wurde zurückgestellt: Mit 93 gegen 56 Stimmen nahm der Nationalrat einen Ordnungsantrag der SGK-N an, die Beratung des zweiten Teils erst nach der Verabschiedung des ersten Teils durch das Plenum zu führen.

Medienmitteilung SGK-N (29.1.2010)
Medienmitteilung BAG (30.5.2008)



POSITION DES SVV

 SVV-Vernehmlassungsantwort UVG-Revision
 SVV-Position zu zentralen Themen der UVG-Revision
Die Botschaft des Bundesrates weist in die richtige Richtung und ist eine geeignete Grundlage, damit die Unfallversicherung den Anforderungen an eine moderne Sozialversicherung gerecht wird.

Mit der anstehenden Gesetzesrevision des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung eröffnet sich die Chance für mehr Wettbewerb. Der SVV ist überzeugt, dass in einem funktionierenden Markt echter Wettbewerb langfristig immer zu Effizienzgewinnen führt. Das liegt im Interesse einer effizienten, modernen Sozialversicherung.

Seit Einführung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) im Jahre 1984 haben die privaten Unfallversicherer einen Gemeinschaftstarif angewendet. Am 1. Januar 2007 haben alle privaten Unfallversicherer einen je eigenen Prämientarif eingeführt. Der SVV begrüsst diesen Liberalisierungsschritt im UVG. Die Freigabe der Tarife erfordert nun aber eine entsprechende Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Weiter braucht es eine klare gesetzliche Abgrenzung zwischen den Tätigkeitsbereichen der Suva und den privaten Versicherern. Der SVV akzeptiert nicht, dass die Suva ihr Tätigkeitsfeld zulasten der privaten Versicherungswirtschaft ausdehnt. Der SVV lehnt zudem die Vorlage betreffend zusätzlicher Geschäftsfelder der Suva, die nicht direkt mit dem UVG zusammenhängen, strikt ab. Insbesondere  spricht sich der SVV dagegen aus, dass die Suva die UVG-Zusatzversicherung anbieten kann. Dafür besteht nicht nur keine Notwendigkeit, sondern die Zulassung der Suva zur Durchführung der UVG-Zusatzversicherung würde auch gegen die Bundesverfassung verstossen.


Medienmitteilung des SVV zur Botschaft des Bundesrates (30. Mai 2008)
«Positionen der Versicherungswirtschaft»
Nr. 2/2009 mit Schwerpunktthema «Unfallversicherungsgesetz»

Die Standpunkte des SVV