Das Strassenverkehrsgesetz (SVG) sieht vor, dass die materiellen Schäden zwischen den Fahrzeughaltern aufgrund des Verschuldens geregelt werden. Wenn Sie den Halter des vor Ihnen fahrenden Autos belangen wollen, so müssen Sie ihm also ein für den Schaden verantwortliches Fehlverhalten nachweisen. Da ein Aufwirbeln von Verunreinigungen (wie Kieselsteine) durch ein Auto ein normales Risiko beim Befahren öffentlicher Strassen darstellt, kann dem Autofahrer des vorderen Wagens kein Verschulden vorgeworfen werden, das eine Haftung begründen könnte.
Nur Vollkaskoversicherung zahltIhre Teilkaskoversicherung bietet keine Deckung für den Schaden. Nur eine Vollkaskoversicherung würde die Kosten für die Beseitigung der Schramme in der Kühlerhaube übernehmen. Allerdings müssten Sie einen vereinbarten Selbstbehalt sowie einen allfälligen Bonusverlust selber tragen.
