Home  |   Contact  |   Newsletter  |    RSS  |   Links  |   Index
Français  |  English
Artikel versendenArtikel druckenSchriftgrösse ändern
Kassensturz-Beitrag zu Pensionskassen:
Sachliche Argumente gegen demagogische Angriffe
Der Kassensturz strahlte am 12. Januar 2010 einen Beitrag aus, der angeblich aufdeckte, dass die Versicherer zu hohe Risikoprämien erheben und sich auf diese Weise unzulässig bereichern. Der Beitrag war tendenziös und sollte offenbar den Boden für die Medienmitteilung der SP am darauffolgenden Tag bereiten.

  
Anschliessend an den Beitrag fand ein Studiogespräch statt zwischen SVV-Präsident Erich Walser und SP-Nationalrat Rudolf Rechsteiner. Erich Walser liess sich nicht provozieren und konterte die demagogischen Angriffe sachlich. Die Angriffe von Rudolf Rechsteiner sollen dennoch nicht unkommentiert bleiben: Eine Richtigstellung ist notwendig, da diese Vorwürfe in ähnlicher Form immer wieder erhoben werden.

Die Vorwürfe von NR Rechsteiner im Einzelnen
Risikoprämien
Eigenkapitalrendite
Legal Quote
Verwaltungskosten
Hohe Renditen lassen sich locker erreichen
Die «bösen» Versicherer
Senkung des Umwandlungssatzes auf 6,4% erfolgt auf Vorrat


Risikoprämien: Der Kassensturz behauptete, die Versicherer hätten im vergangenen Jahr mit übersetzten Risikoprämien 56 Prozent Gewinn zu ihren Gunsten erzielt, und Rechsteiner doppelte nach, dass die Finma nicht aufpasse, keiner hinschaue und alle schweigen würden. Diese Behauptungen sind tendenziös und absurd: Gemäss der von der Finma Anfang September 2009 veröffentlichten Betriebsrechnung resultierte 2008 für die Lebensversicherer zwar tatsächlich ein positiver Saldo aus dem Risikoprozess von 1,669 Milliarden Franken bei einem Ertrag von 2,950 Milliarden Franken. Was die Finma in ihrem Bericht ebenfalls bekanntgab, der Kassensturz aber geflissentlich verschwieg: Diesem positiven Ergebnis stehen negative Ergebnisse von 2,575 Milliarden Franken aus dem Sparprozess und von rund 170 Millionen Franken aus dem Kostenprozess gegenüber. Damit kann von einem Gewinn der Versicherer keine Rede sein. Im Gegenteil: Die Lebensversicherer haben im Jahr 2008 in der beruflichen Vorsorge happige Verluste eingefahren. Das kumulierte negative Betriebsergebnis von über 900 Millionen Franken ging voll zu Lasten der Lebensversicherer. Dass der Kassensturz darüber kein Wort verlor, beweist, dass es ihm allein darum geht, einen Sturm im Wasserglas zu inszenieren, um die Rentenklaudebatte in Gang zu halten.




Eigenkapitalrendite: Rechsteiner sprach von zweistelligen Eigenkapitalrenditen in der Kollektivlebenversicherung. Diese Aussage ist falsch. Die anzustrebende (bzw. von den Kapitalgebern geforderte) Eigenkapitalrendite ist von verschiedenen Parametern (z.B. Zinsniveau) abhängig. Im aktuellen Umfeld – d.h. insbesondere im Rahmen der geltenden Legal Quote - liegt dieser Wert bei maximal 10%.

Wie bereits früher erwähnte Rechsteiner die Zurich bzw. die von ihr angestrebte Eigenkapitalrendite von 14%. Abgesehen davon, dass das Schweizer Geschäft der Zurich einen einstelligen Prozentanteil an deren Gesamtgeschäft ausmacht, ist das Beispiel insofern denkbar schlecht geeignet, da sich diese Gesellschaft vor mehreren Jahren aus der Vollversicherung im BVG-Bereich zurückgezogen hat.




Legal Quote: Laut Rechsteiner halten sich die Versicherer nicht an die Gesetze. Dabei ist in der Aufsichtsverordnung genau festgelegt, wann welche Methode zur Anwendung kommt, und die Versicherer halten sich daran. Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates hat dies bestätigt. In seinen Stellungnahmen zu diesen Vorwürfen in Vorstössen im Parlament hat der Bundesrat zudem die Rolle der Bruttomethode begründet und bestätigt. Es kann also keineswegs von «Rentenklau» die Rede sein.




Verwaltungskosten: Der Kassensturz bzw. Rechsteiner behaupteten, dass die Verwaltungskosten der Lebensversicherer 770 Franken pro versicherte Person und Jahr betragen würden. Dies ist falsch: Gemäss dem bereits zitierten Bericht der Finma, der auf den offen gelegten Betriebsrechnungen 2008 basiert, beläuft sich dieser Wert auf 424 Franken. Die Lebensversicherer haben in den vergangenen Jahren grosse Kostenfortschritte erzielt, und die Kosten pro versicherte Person liegen – wie beispielsweise die Swisscanto-Pensionskassenumfrage 2009 zeigt - in der Grössenordnung der Pro Kopf-Kosten bei autonomen Vorsorgeeinrichtungen. Soweit die Kosten bei den Versicherern überhaupt höher sind, ist dies angesichts der grossen Anzahl kleiner Versichertenbestände (6-8 versicherte Personen pro angeschlossenes Unternehmen) nur plausibel.




Hohe Renditen lassen sich locker erreichen: Diese Aussage ist aus dem Mund von Linken ungewohnt. Zudem ist sie leider falsch. In den aktuellen Umwandlungssatz ist eine langfristige Renditeerwartung von knapp 5% eingerechnet. In den vergangenen acht Jahren haben die Pensionskassen allerdings nur eine Rendite von rund 1% erzielt (Quelle: Swisscanto). Nur schon um die Guthaben mit dem Mindestzins zu verzinsen, hätten die Pensionskassen durchschnittlich jährlich 3% benötigt. Vor diesem Hintergrund lassen sich hohe Renditen nur mit hohem Risiko erreichen. Das ist keine Lösung für die berufliche Vorsorge. Die Lösung kann nur lauten: Die Höhe der Verzinsung richtet sich danach, was mit Anlagen mit vernünftigem Risiko über einen längeren Zeitraum erzielt werden kann.




Die «bösen» Versicherer: Die elf in der beruflichen Vorsorge tätigen Lebensversicherer stehen ständig in der Kritik. Dabei beträgt ihr Deckungskapital nur rund ein Fünftel des gesamten Deckungskapitals. Den Rest verwalten (teil)autonome Pensionskassen. Die Pauschalkritik von Linksparteien und Gewerkschaften an den Versicherern hat einen ideologischen Hintergrund. Aus ihrer Sicht haben profitorientierte Unternehmen in einer obligatorischen Sozialversicherung nichts verloren. Dabei vertrauen mehr als 150'000 KMU in der beruflichen Vorsorge auf die Lebensversicherer. Diese decken mit ihren Leistungen und Garantien offensichtlich ein Bedürfnis ab. Die Leistungsfähigkeit unseres Drei-Säulen-Modells beruht gerade auf dem ausgewogenen Zusammenspiel von Sozialversicherung in der ersten Säule und marktwirtschaftlichen Lösungen in der zweiten Säule. Andere Länder nehmen sich genau das zum Vorbild.




Senkung des Umwandlungssatzes auf 6,4% erfolgt auf Vorrat: Das ist offensichtlich falsch. Denn aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der sinkenden Renditen ist ein strukturelles Ungleichgewicht entstanden: Den sich seit 1985 kumulierenden Effekten von steigender Lebenserwartung (+ 23% bei Männern, + 13% bei Frauen) und sinkenden Renditen (-43% gemessen am 10-jährigen Durchschnitt 10-jähriger Bundesobligationen) steht eine Reduktion des BVG-Mindestumwandlungssatzes um lediglich 5,6% (von 7,2% auf 6,8%) gegenüber, die zudem erst zur Hälfte umgesetzt ist. Die Behauptung der Referendumskreise, dass die im Rahmen der 1. BVG-Revision beschlossene Reduktion des BVG-Mindestumwandlungssatzes von 7,2% auf 6,8% ausreichend ist, erweist sich angesichts dessen als gegenstandslos.