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Die Schweizer Versicherungswirtschaft behauptet sich erfolgreich
Erich Walser

(Für Feindaten klicken Sie bitte auf das Bild.)
Erich Walser
Präsident des Schweizerischen Versicherungsverbandes
Medienkonferenz, 20. Januar 2010
Hotel Savoy Baur en Ville, Zürich


 Die Schweizer Versicherungswirtschaft behauptet sich erfolgreich
 Folien zum Referat




Es gilt das gesprochene Wort



Sehr geehrte Damen und Herren

Im Namen des Schweizerischen Versicherungsverbandes begrüsse ich Sie herzlich zu unserer Jahresmedienkonferenz 2010. Als ich im vergangenen Jahr hier an dieser Stelle vor Ihnen stand,  war ich trotz der weltweiten Finanzmarktkrise vorsichtig optimistisch für die Versicherer. Die Finanzmarktkrise ist noch nicht vorbei, ihre Folgen werden uns alle noch längere Zeit beschäftigen. Umso mehr freue ich mich, dass sich mein Optimismus bewahrheitet hat. Die Finanzmarktkrise hatte zwar Auswirkungen auf die hiesige Versicherungswirtschaft, auf die ich später noch zu sprechen komme. Aber die privaten Versicherer konnten sich im vergangenen Jahr erfolgreich behaupten und zeigten sich damit erneut krisenfest.
Die Schweizer Versicherer tragen mit ihrer hohen Wertschöpfung und Produktivität überdurchschnittlich zum Wohlstand in der Schweiz bei. Ihre knapp 50 000 Beschäftigten in der Schweiz – rund 1% der Erwerbstätigen in unserem Land – erzielen rund 4,2% des Schweizer Inlandprodukts. Damit weist die Assekuranz die höchste Wertschöpfung  pro Arbeitsplatz aller Branchen auf.

Aber blicken wir gemeinsam auf 2009: Das vergangene Jahr steht für
  • ein leichtes Wachstum in der Schadenversicherung
  • einen leichten Prämienrückgang in der Lebensversicherung
  • solide Ergebnisse aus dem operativen Geschäft
  • den Ruf nach mehr Staat

Ich werde nun einen summarischen Rückblick auf das Geschäftsjahr 2009 vornehmen und einen Ausblick auf die kommenden Monate wagen. Anschliessend wird Ihnen Direktor Lucius Dürr die strategischen Schwerpunkte der Privatassekuranz bis 2015 vorstellen.

Im dritten Themenblock von heute Vormittag werden Bruno Pfister, Präsident der Konzernleitung Swiss Life, und Nationalrätin Christa Markwalder den Fokus auf den Umwandlungssatz richten und Ihnen in zwei Referaten erläutern, warum dieser gesenkt werden muss.

Alle Manuskripte und Foliensätze finden Sie vollständig in Ihren Unterlagen. Für Fragen stehen wir Ihnen im Anschluss an die Referate gerne zur Verfügung.





Schadenversicherungsgeschäft insgesamt
Im Geschäftsjahr 2009 hat das Schweizer Schadenversicherungsgeschäft wie schon 2008 ein leichtes Wachstum verzeichnet. Für das ganze Jahr über alle Gesellschaften und Sparten – aber ohne das Unfall- und Krankenversicherungsgeschäft der Krankenkassen – rechnen wir mit einem Wachstum des Prämienvolumens von 0,7%. Sättigungstendenzen und die damit einhergehende Wettbewerbsintensivierung kennzeichnen den Schadenversicherungsmarkt in der Schweiz. Dennoch haben sich die Prämien in den verschiedenen Sparten der Schadenversicherung unterschiedlich entwickelt.

Motorfahrzeugversicherung
In der Motorfahrzeugversicherung hat der bereits intensive Wettbewerb noch zugenommen. Unsere Hochrechnungen zeigen sowohl für die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung als auch für die Motorfahrzeug-Kaskoversicherung eine leichte Abnahme des Prämienvolumens von rund 0,4% an. Diese Entwicklung kommt nicht überraschend. In den vergangenen Jahren hat sich die Wachstumskurve in der Motorfahrzeugversicherung zusehends abgeflacht. Hinzu kommt: Der lange Jahre anhaltende Trend zu immer grösseren und stärkeren Autos scheint gebrochen und die Zahl der Neuimmatrikulationen geht zurück.

Feuer-, Elementarschaden- & übrige Sachversicherungen
Das Wachstum in der Sparte Feuer-, Elementarschaden- & übrige Sachversicherungen beträgt 1%. Wir führen diese Entwicklung vor allem auf die Zunahme von versicherten Werten zurück.

Unfallversicherung
In der Unfallversicherung erwarten wir für das Jahr 2009 ein Wachstum von 1,8%. Verantwortlich dafür ist unter anderem ein deutlicher Prämienanstieg von 4,6% in der obligatorischen Nichtberufsunfallversicherung. Dabei dürfte eine Rolle spielen, dass 2009 der Dienstleistungssektor noch im Wachsen begriffen war. Zudem hat die höhere Schadenbelastung durch Freizeitunfälle Prämienerhöhungen nötig gemacht.





Lebensversicherungen insgesamt
Die Prämienentwicklung im Schweizer Kollektiv- und Einzellebensversicherungs-Geschäft litt im vergangenen Jahr unter den Auswirkungen der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise. Die Prämien erreichten laut unseren Hochrechnungen 28,9 Milliarden Franken. Das entspricht einem leichten Rückgang von 2,6%, für den vor allem sinkende Prämien im Kollektivleben-Geschäft verantwortlich sind. Diese gingen um 3,5% zurück, während das Prämienvolumen im Schweizer Einzelleben-Geschäft ganz leicht um 0,3% gestiegen ist.

Kollektivleben-Geschäft
Der Rückgang um 3,5% in der Kollektivlebenversicherung mag auf den ersten Blick viel erscheinen, ist auf den zweiten Blick aber kein Grund zur Sorge. 2009 herrschte im Kollektivgeschäft ein Treten an Ort, was die Konkurrenz zwischen (teil)autonomen Pensionskassen und den vollständig rückgedeckten Sammelstiftungen der Lebensversicherer betrifft. Wir erinnern uns: Ende März wiesen sechs von zehn Pensionskassen eine Unterdeckung auf. Betriebe, die einer solchen Kasse angeschlossen waren, hätten beim Wechsel zu einer Sammelstiftung der Lebensversicherer ihr Vorsorgewerk ausfinanzieren müssen oder aber die Unterdeckung den überobligatorischen Altersguthaben der Versicherten belasten müssen – angesichts der schwierigen Wirtschaftslage für viele ein Ding der Unmöglichkeit.
Dabei wären sicher viele Arbeitgeber gerne in eine Vollversicherungslösung mit ihren umfangreichen Garantien gewechselt. Ein Beleg dafür sind die wenigen Abgänge von Betrieben zu (teil-)autonomen Pensionskassen. Es ist vielmehr dem Wettbewerb der Versicherer untereinander und den Zugeständnissen bei den Prämien zuzuschreiben, dass die wiederkehrenden Prämien 2009 um 0,9% sanken. Die Einmalprämien im Kollektivleben-Geschäft gingen um 5,9% zurück. Dies ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass infolge der Wirtschaftskrise Diensteintritte und freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse abgenommen haben.

Einzelleben-Geschäft
Das Prämienvolumen im Schweizer Einzelleben-Geschäft ist im vergangenen Jahr um 0,3% gestiegen. Das ist angesichts der niedrigen Kapitalmarktzinsen ein guter Wert.
Die Prämien von mit Einmalprämie finanzierten fondsgebundenen Einzellebensversicherungen gingen stark zurück: -23%. Wir führen dies unter anderem darauf zurück, dass ein Teil der ablaufenden Verträge mit Fondspolicen der ersten Generation nicht erneuert wurden. Der Trend zur fondsgebundenen Einzellebensversicherung mit periodischen Prämien hält hingegen an: +4,6%. In dieser Sparte finden die Kunden inzwischen eine breite Palette an Produkten, die ihrer individuellen Risikobereitschaft und -fähigkeit Rechnung tragen.


Das Einzelleben mit Einmalprämien sank um 0,1%, das Einzelleben mit periodischen Prämien stieg hingegen um 0,4%. Während das Prämienvolumen in der Einzel-Kapital-Versicherung mit wiederkehrenden Prämien um 1,5% sank, stieg es bei den Einzel-Kapital-Versicherungen mit Einmalprämien um 25%. Viele Kunden suchten einen sicheren Hafen fürs Ersparte – und dass der technische Zins auf 1. Januar 2010 auf 1,75% gesenkt wurde, hat die Nachfrage zusätzlich stimuliert.

Die Einzel-Renten-Versicherung konnte im vergangenen Jahr nicht zulegen. Die Prämienentwicklung gibt ein uneinheitliches Bild: Einem deutlichen Anstieg im Segment der mit periodischen Prämien finanzierten Einzel-Renten-Versicherung (+13%) steht ein Rückgang bei mit Einmaleinlagen finanzierten Renten-Versicherungen gegenüber (-4,9%). Die Einzel-Renten-Versicherung wird nach wie vor steuerlich bestraft: Die Einkommensbesteuerung der Leistungen, welche in der Regel zu einer Überbesteuerung führt, steht in direktem Widerspruch zu der aus volkswirtschaftlicher Sicht erwünschten Förderung der freiwilligen Vorsorge.





Solides operatives Geschäft
Im vergangenen Jahr blieb die Schweiz weitgehend von Grossschadenereignissen verschont. Die grössten Schäden richtete der Hagelzug vom 23. Juli an. Die Privatversicherer haben für ihre Versicherten Schäden in Höhe von CHF 438 Millionen gedeckt. Das solide operative Kerngeschäft der Schweizer Privatversicherer dürfte daher auch 2009 zu guten technischen Ergebnissen führen. Dank der positiven Entwicklung an den Kapitalmärkten werden die Kapitalerträge der Versicherungsgesellschaften merklich höher ausfallen als 2008. Das wird sich positiv auf die Erfolgsrechnungen auswirken.

Die Schweizer Privatversicherer blicken also zuversichtlich ins Jahr 2010. Was erwartet uns dort? Ich möchte mich auf einige zentrale Themen beschränken:

  • nationale und internationale Aufsicht
  • die Revision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)
  • Konsumentenschutz auf EU-Ebene
  • Stand der Erdbebenversicherung
  • die Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG)
  • Krankenversicherung
  • Prävention

Nationale Aufsicht und Regulierung
Zu einem gut funktionierenden Finanzplatz gehört eine integrierte Finanzmarktaufsicht. Sie ist wichtig für die internationale Anerkennung und entspricht internationalen Entwicklungen. Der SVV hat die Einführung der Finma daher unterstützt. Seit 1. Januar 2009 ist die Finma operativ. Die ersten Erfahrungen sind grundsätzlich positiv. Das im November von der Finma veröffentlichte Rundschreiben zur Vergütungsrichtlinie hat jedoch einige Problemfelder einer integrierten Finanzmarktaufsicht offen gelegt. Die Geschäftsmodelle von Banken und Versicherungen unterscheiden sich. Vertriebsstruktur, Reservierungspraxis, Versicherungsmathematik und vieles mehr sind spezifische Merkmale der Versicherung. Das Rundschreiben zur Vergütungsrichtlinie wurde diesen Eigenheiten nicht gerecht.
Auch die Kommunikation zwischen den Fachleuten der Finma und den Experten der Privatversicherer verläuft in vielen Fällen noch nicht reibungslos und muss daher verbessert werden. Wir sind aber zuversichtlich, dass sich daraus eine fruchtbare sachlich fundierte Gesprächskultur entwickelt.

Erlauben Sie mir an dieser Stelle eine generelle Aussage zu den aktuellen Regulierungsbestrebungen auf nationaler Ebene. Noch vor wenigen Jahren herrschte der Wille vor, Gesetze im Sinne der Eigenverantwortung und der Selbstregulierung auf das Notwendige zu beschränken, heute spüren wir einen Trend zur Überregulierung – auch als Folge der Finanzmarktkrise. Dies gilt für die Gesetzgebung im Allgemeinen wie für Verordnungen und Weisungen im Besonderen. Das ist weder im Interesse der Versicherten noch der Versicherer. Wir alle profitieren von unserer liberalen Wirtschaftsordnung: Gesetze sind im Sinne der Prinzipienbasiertheit auf das notwendige Minimum zu beschränken. Dessen ungeachtet wird der Ruf nach mehr Staat lauter – sei es beim Wunsch nach Einführung einer Einheitskrankenkasse oder bei der Ausweitung des Suva-Teilmonopols. Auf beide Themen komme ich später noch zurück.

Ähnlich stossend wie ein Ausbau von Monopolen ist, wenn Monopolanstalten, in ihrem angestammten Geschäft vom rauen Wind des Wettbewerbs geschützt, im freien Versicherungsmarkt «wildern». Ein aktuelles Beispiel bildet die Totalrevision des Gebäudeversicherungsgesetzes GVG im Kanton Bern. Ziel der Revision ist es, das bald vierzigjährige Gesetz kunden- und risikogerecht anzupassen. Einige Vorschläge schiessen weit über dieses Ziel hinaus und räumen der Gebäudeversicherung des Kantons Bern GVB weitgehende Kompetenzen zum Ausbau ihrer Versicherungstätigkeit ein.

Der SVV lehnt die Ausweitung der Versicherungstätigkeit durch die GVB strikt ab. Damit wir uns recht verstehen: Der SVV stellt sich weder gegen die Revision des Gebäudeversicherungsgesetzes noch gegen den Eintritt eines neuen Wettbewerbers in den Versicherungsmarkt. Tritt aber der Staat in Konkurrenz zu Privaten, sollten für alle die gleichen Spielregeln gelten. Konkret heisst das: Die Zusatzversicherung ist analog zu den geplanten Nebentätigkeiten durch eine selbständige Gesellschaft des Privatrechts vorzunehmen, welche den strengeren Regeln des Versicherungsaufsichtsgesetzes unterstellt und durch die Finma beaufsichtigt wird. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Privatversicherer als direkte Konkurrenten gleich behandelt werden. Falls diese Forderungen nicht erfüllt werden, liegt ein Verstoss gegen die Wirtschaftsfreiheit vor.





SST und Solvency II
Mit dem neuen Versicherungsaufsichtsgesetz hat eine neue Philosophie im Aufsichtsrecht Einzug gehalten. Statt regelbasiert für praktisch jedes Detail Vorschriften zu erlassen, gilt der Grundsatz der Prinzipienbasiertheit. Ein gutes Beispiel für die prinzipienbasierte Aufsicht ist der Swiss Solvency Test, kurz SST. Er zeichnet ein Bild der jeweils aktuellen Risikosituation und der Risikofähigkeit des Unternehmens.

Der SST ist 2006 in Kraft getreten, seine Übergangsbestimmungen laufen Ende 2010 aus. Damit ist unser Land der parallelen europäischen Entwicklung mit Solvency II einen Schritt voraus. Das mag vorteilhaft sein für die Reputation des Finanzplatzes Schweiz, zwingt uns aber, die Ausgestaltung der europäischen Solvenz II-Richtlinie wachsam und kritisch zu begleiten. Wir erwarten, dass wir im internationalen Wettbewerb deswegen nicht benachteiligt werden. Denn Solvency II tritt erst Ende 2012 in Kraft. Es ist derzeit noch unklar, wie lange die Übergangsbestimmungen gelten und wie hoch die Eigenkapitalanforderungen unter Solvency II ausfallen werden. Diese Details unterliegen der politischen Debatte und werden erst im Herbst 2011 entschieden.

Für die Schweizer Gesellschaften ist wichtig, dass sie mit gleich langen Spiessen in den Wettbewerb gehen. Der SVV strebt daher die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Aufsicht zwischen der EU und der Schweiz, die sogenannte Äquivalenz, an. Schweizerische Versicherungsgruppen würden dann im EU-Raum und der Schweiz nur von einer einzigen Aufsichtsbehörde, der Finma, überwacht. Die Schweiz strebt eine Gleichwertigkeit in den Bereichen Gruppensolvenz, Rückversicherung und Gruppenaufsicht an.
Im Oktober 2010 wird die EU Kommission die ersten Länder vorschlagen, die zur Prüfung der Äquivalenz zugelassen werden sollen. Dazu zählt aller Voraussicht nach auch die Schweiz. Der Entscheid, ob der SST gegenüber Solvency II als gleichwertig anerkannt wird, wird aber erst im Sommer 2012 fallen.





Revision des Versicherungsvertragsgesetzes
Das Versicherungsvertragsgesetz VVG, das am 1. Januar 2010 hundert Jahre alt geworden ist, wird gerade einer Totalrevision unterzogen. Vor einer Woche hat der Bundesrat den Ergebnisbericht des Vernehmlassungsverfahrens veröffentlicht und das weitere Vorgehen bestimmt. Die künftige Ausgestaltung des VVG ist für die Versicherungswirtschaft von zentraler Bedeutung, da es die Vertragsbeziehung zwischen Versicherer und Kunde regelt und die Produktgestaltung der Versicherer beeinflusst.

Der SVV steht einer Modernisierung des VVG grundsätzlich positiv gegenüber. Aus Sicht der Privatversicherer sollte der Revisionsentwurf dennoch in Einzelfragen und auch konzeptionell überarbeitet werden.
Der aktuelle Entwurf schränkt die Vertragsfreiheit stark ein. Rund 85% der 126 Artikel zum Vertragsrecht sind zwingende Normen und nur 15% sind sogenanntes dispositives Recht, also Regelungen, von denen die Parteien in ihren Verträgen abweichen können. Zum Vergleich: Im geltenden VVG ist noch knapp die Hälfte dispositives Recht. Die Ausweitung zwingenden Rechts ist gut gemeint: Sie soll den Versicherungsnehmer besser schützen. Der SVV anerkennt, dass dem Schutz des Versicherungsnehmers wegen der Komplexität des Produkts «Versicherung» eine besondere Bedeutung zukommt. Allerdings bedarf bei weitem nicht jeder Versicherungsnehmer eines Schutzes – ich denke hier zum Beispiel an den Unternehmensbereich. Zwingende Schutznormen sollten nur zu Gunsten jener Kunden wirken, die diesen Schutz effektiv benötigen.

Zudem sind Änderungen, die im Rahmen der Teilrevision des VVG bereits erfolgt sind, nicht schon wieder in Frage zu stellen. So sind zentrale Konsumentenanliegen z.B. die grössere Transparenz von Versicherungsgeschäften für den Versicherungskunden, bereits realisiert worden. Diese Änderungen sind das Ergebnis eines sechsjährigen Revisionsverfahrens und hatten in den Gesellschaften einen hohen Umsetzungsaufwand zur Folge. An ihnen ist festzuhalten.
Im Sinne einer effizienten Regulierung sollte sich das neue VVG zudem auf die Regelung versicherungsspezifischer und vertragsrechtlicher Fragen konzentrieren. Daher setzt sich der SVV dafür ein, dass darin nur Punkte geregelt werden, bei denen Besonderheiten des Produkts «Versicherung» eine Abweichung vom Vertragsrecht des Obligationenrechts rechtfertigen. Alles Übrige ist dem Obligationenrecht respektive dem übrigen Privatrecht zu überlassen.

Bei einer Gesamtrevision des VVG sollte man auch dem Versicherungsmissbrauch besonderes Augenmerk schenken: Das private Versicherungswesen ist ein Solidarsystem. Die Gefahr der Bereicherung Einzelner zu Lasten der Versichertengemeinschaft ist real. Allfälliger Missbrauch ist wirksam zu sanktionieren. Alles andere schafft massive Anreize zum Versicherungsmissbrauch, verteuert den Versicherungsschutz und geht letztlich zu Lasten der Versichertengemeinschaft.
Last, but not least: Es ist bei diesem Jahrhundertprojekt unerlässlich, die wirtschaftlichen Auswirkungen zu prüfen. Es dürfen keine Bestimmungen in das neue VVG aufgenommen werden, die grossen Aufwand für die Versicherer zur Folge haben, ohne nennenswerten Mehrwert für die Versicherten zu schaffen. Dies würde nur zu einer Aufblähung der Kosten führen, die sich letztlich in den Prämien niederschlagen. Wir begrüssen daher, dass das Finanzdepartement eine vertiefte Analyse der wirtschaftlichen Auswirkungen einer Revision des VVG in Auftrag gegeben hat. Wir rechnen noch dieses Jahr mit dem Abschluss der Folgenabschätzung.





Konsumentenschutz auf EU-Ebene
In der EU wird 2010 ein Strauss von gesetzgeberischen Initiativen im Bereich des Konsumentenschutzes zu reden geben, die auch für Schweizer Versicherer von Bedeutung sind. So will die Europäische Kommission den Schutz von Anlegern im Bereich der Kleinanlegerprodukte – auch «Packaged Retail Investment Products» oder kurz PRIP genannt – vereinheitlichen und verbessern. Im Visier dieser Initiative sind die Vertriebspraktiken sowie die vorvertraglichen Informationspflichten gegenüber den Kunden. Schweizer Versicherer, die in der EU tätig sind, sind davon im Bereich von «Lebensversicherungen mit einem Anlageelement» direkt betroffen. Voraussichtlich noch in der ersten Jahreshälfte wird die Europäische Kommission zu den möglichen gesetzgeberischen Massnahmen ein Vernehmlassungsverfahren durchführen.

Der Vertrieb von Versicherungsprodukten ist Gegenstand einer weiteren Revision: die der europäischen Versicherungsvermittlungsrichtlinie. Die Kommission wird ihren Revisionsvorschlag voraussichtlich bis Ende 2010 vorlegen.

Weiter ist ein Ausbau der EU-Anti-Diskriminierungs-Vorschriften im Gange. Eine neue Richtlinie soll die bereits bestehende Antirassismus- und Unisex-Richtlinie aus dem Jahre 2000 beziehungsweise 2004 ergänzen und vervollständigen. Die Europäische Kommission hat zu diesem Zweck im vergangenen Jahr eine umfangreiche Studie über die Verwendung des Alters, einer Behinderung, des Geschlechts, der Rasse, der Religion/Weltanschauung und der sexuellen Ausrichtung im Bereich der Finanzdienstleistungen in Auftrag gegeben.

2010 wird die Europäische Kommission zudem ein Weissbuch über Sicherungssysteme bei Insolvenz von Versicherungsunternehmen – sogenannte Insurance Guarantee Schemes oder IGS – veröffentlichen. Nicht alle Mitgliedstaaten der EU verfügen über Systeme, welche die Versicherungsnehmer bei einer Insolvenz ihres Versicherungsunternehmens absichern.

Der SVV wird diese gesetzgeberischen Initiativen zusammen mit seinem europäischen Dachverband CEA kritisch begleiten. Dies umso mehr, als wir davon ausgehen, dass ein Teil dieser EU-Initiativen auch unsere Revision des VVG beeinflusst.





Revision des Unfallversicherungsgesetzes
Es ist nun bald zwei Jahre her, dass der Bundesrat die Botschaft zur Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) verabschiedet hat. Der Nationalrat wird die Vorlage frühestens in der Sommersession 2010 behandeln.

Die obligatorische Unfallversicherung ist für die Privatversicherer ein bedeutender Geschäftszweig. Mehr als 20 private Unfallversicherer und 10 anerkannte Krankenversicherer versichern über 1,5 Millionen vollbeschäftigte Personen aus über 70% aller Unternehmen. Die Privatversicherer haben längst bewiesen, dass sie die Unfallversicherung zur Zufriedenheit aller Beteiligten durchführen. Umso mehr ist der SVV befremdet über zwei Entscheide der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N). Die SGK-N hat sich dafür ausgesprochen, dass die Teilmonopolanstalt Suva in Zukunft für jene Betriebe, die ihr unterstellt sind, auch im überobligatorischen Bereich Zusatzversicherungen anbieten darf. Bereits im November 2008 hatte die SGK-N beschlossen, dass die Landwirtschaft und sämtliche Betriebe des Gesundheitswesens der Suva unterstellt werden sollen.

Der SVV betrachtet diese Beschlüsse aus ordnungspolitischer Sicht als bedenklich und aus verfassungsrechtlicher Sicht als unzulässig. Die Ausbauwünsche der Suva – Ausdehnung des Zuständigkeitsbereichs, weitere Nebentätigkeiten und die Zusatzversicherung – verstossen gegen die Wettbewerbsneutralität und damit gegen die in der Bundesverfassung verankerte Wirtschaftsfreiheit. Zu diesem Schluss kommen nicht nur die Privatversicherer, sondern auch verschiedene Rechtsgelehrte. Eine von Professor Franz Jaeger erstellte Kosten-Nutzen-Analyse zur obligatorischen Unfallversicherung zeigt zudem, dass die Ausbauwünsche der Suva auch aus ökonomischer Sicht fragwürdig sind.

Zusammen mit vielen betroffenen Betrieben fordert der SVV, den ursprünglichen Willen des Gesetzgebers wiederherzustellen. Infolge unglücklich formulierter Gesetzesbestimmungen und einer widersprüchlichen Rechtsprechung konnte die Suva in den vergangenen Jahren ihren Zuständigkeitsbereich gegen den Willen sowohl des Gesetzgebers als auch der betroffenen Betriebe z.B. Optiker, Gartenbaubetriebe, ausdehnen. Der SVV hingegen setzt sich für mehr Wettbewerb und eine weitergehende Liberalisierung in der obligatorischen Unfallversicherung ein. Diese bietet die Chance zu Effizienzgewinnen und Innovationen, erhöhtem Kostenbewusstsein, gesteigerter Kundenorientierung und tieferen Prämien.





Erdbebenversicherung
In der Schweiz stellen Erdbeben die Naturgefahr mit dem grössten Zerstörungspotenzial dar. Aber gerade hier bestehen gravierende Deckungslücken, weil die meisten Gebäude in der Schweiz nicht gegen Erdbebenschäden versichert sind,. Der SVV begrüsst daher, dass der Bundesrat im April 2009 entschieden hat, die Erdbebenvorsorge mit einem Massnahmenpaket zu intensivieren.
Die Privatversicherer und die Kantonalen Gebäudeversicherer haben gemeinsam eine Lösung für eine landesweite, solidarische Erdbebenversicherung entwickelt, die in die bestehende Elementarschadenversicherung integriert werden kann. Ein solcher Risikoschutz wäre deutlich günstiger als die bisherige freiwillige individuelle Lösung. Die Versicherer leisten mit der Erdbebenversicherung einen wichtigen Beitrag zugunsten der ganzen Bevölkerung und der Volkswirtschaft der Schweiz. Nun steht die politische Umsetzung an. Was die Privatversicherer betrifft, so muss der Bundesrat über eine Anpassung der AVO entscheiden, um das Erdbebenrisiko in die Elementarschadenversicherung einfügen zu können.





Krankenversicherung
Im vergangenen Jahr stand ein Versicherungszweig wegen der geplanten Prämienerhöhungen ganz besonders im Fokus der Medien – die Krankenversicherung. Dabei fallen diese vor allem deshalb überdurchschnittlich aus, weil die Krankenkassenprämien in den vergangenen Jahren künstlich tief gehalten wurden. 2009 jedoch machten hohe versicherungstechnische Verluste und geschmolzene Reserven eine Anpassung der Prämien unumgänglich. Es ist klar, dass an kostendeckenden Prämien kein Weg vorbei führt. Dennoch war der Aufschrei gross.

Statt Wege zu suchen, die galoppierenden Kosten in den Griff zu bekommen, werden die Organisationsformen der Krankenversicherer diskutiert, zum Beispiel in der Frage der sogenannten Billigkassen. Auch die Idee einer Einheitskasse wird wieder aufgewärmt, obwohl diese bereits von Stimmvolk und Ständen mit deutlicher Mehrheit abgelehnt wurde.

Die Einheitskasse vermag die Kosten nicht zu senken. Ein Beispiel: Die in der Diskussion um die Einheitskasse häufig erwähnten Einsparungen bei Akquisitionskosten werden in der Regel überschätzt. Bei den Krankenkassen machen die Verwaltungskosten heute knapp 6% aller Kosten aus. Davon wiederum entfällt nur ein Sechstel auf den Akquisitions- und Marketingaufwand. Mit einer Einheitskasse liesse sich also maximal 1% des Prämienvolumens sparen.

Eine Einheitskasse, egal ob auf Bundes- oder auf Kantonsebene, entlastet die Prämienzahler also nicht, bietet aber gewichtige Nachteile. Sie schwächt den Wettbewerb ohne die Kostenfrage zu lösen und nimmt den Versicherten die Wahlfreiheit. Zudem ist die Frage der Finanzierung ungelöst.

Der bestehende Wettbewerb hat bereits zu sinkenden Verwaltungskosten geführt. Er erlaubt den Krankenversicherern, sich im Rahmen des Krankenversicherungsgesetzes unterschiedlich auszurichten. Das fördert die Entwicklung innovativer Versicherungsmodelle wie Managed Care und ermöglicht den Konsumenten, sich für verschiedene Produkte zu entscheiden. Der richtige Weg zur Kostendämpfung liegt daher aus unserer Sicht in der Überprüfung des Leistungskatalogs, bei der koordinierten Planung im Bereich des Spitalwesens und der Spitzenmedizin sowie bei der Aufhebung des Vertragszwangs.

Der SVV ist überzeugt: Im System der Kranken- und Unfallversicherung sind die Überregulierung und die widersprüchlichen Rollen von Bund und Kantonen die Hauptmängel. Eine Klärung der Rollenteilung zwischen dem Staat und der Versicherungswirtschaft ist zentral. Der Staat soll für die Sozialpolitik und die Aufsicht zuständig sein, während die Versicherer im Wettbewerb untereinander das Versicherungsgeschäft betreiben.





Prävention
Die Aufklärung zu Gefahren und die Sensibilisierung für eigenverantwortliches Verhalten sind den Privatversicherern ein wichtiges Anliegen. Zum Abschluss des Referats möchte ich Sie auf unsere Präventionskampagne hinweisen, welche wir im Oktober 2009 zusammen mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu lanciert haben: «Slow Down. Take it Easy» Sie soll Autolenker und Motorradfahrer dazu bringen, ihre Geschwindigkeit den Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen sowie den eigenen Fähigkeiten anzupassen. Die Kampagne geht dabei ganz neue Wege, indem sie auf einen positiven emotionalen Zugang zum Thema setzt. Die Kampagne kommt bei Junglenkern und Töfffahrern noch besser an als erhofft. Auf Facebook hat die Kampagne mehr als 80 000 Fans, mit dem Versand der Stickers kommen wir kaum nach – 150 000 wurden bereits bestellt. Und die Nachfrage nach dem Song zur Kampagne war so gross, dass wir ihn auch als Single herausgebracht haben, der es immerhin bis auf Platz 5 der Charts geschafft hat. Coolness und Lässigkeit sind gemeinhin keine Attribute, die mit Versicherern in Verbindung gebracht werden. Müssen sie auch nicht: Sicherheit und Zuverlässigkeit sind uns wichtiger. Aber Sie sehen: Wir können auch anders!

Damit endet mein Rück- und Ausblick auf die vergangenen und die kommenden Monate der Schweizerischen Versicherungswirtschaft. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.