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Autoabschleppen – wie können Unfälle verhütet werden?
Z.B.: Als Lenker eines abgeschleppten Autos verursachte ich einen grösseren Schaden an parkierten Fahrzeugen. Ich hatte die Lenkradsperre nicht gelöst. Was muss man beim Abschleppen beachten?

Bevor ein Fahrzeug abgeschleppt wird, muss abgeklärt werden, ob das abzuschleppende Auto überhaupt noch fahrtüchtig ist und ob dessen Fahrer in der Lage ist, den besonderen Anforderungen an den Lenker eines abgeschleppten Pannenfahrzeugs gerecht zu werden. Vor der Wegfahrt muss der Fahrer des abzuschleppenden Fahrzeugs unter anderem den Zündschlüssel drehen, um die Lenkradsperre zu lösen. Ferner ist zu berücksichtigen, dass sich die Fussbremse ohne Motorunterstützung nur schwer bedienen lässt, also bei der Bedienung viel Kraft braucht. Beim Einfädeln in den Verkehr ist besondere Vorsicht geboten. Der Abschleppzug mit den beiden Autos muss grösste Rücksicht auf vorbeifahrende Fahrzeuge nehmen und beim Einfädeln das langsame Anfahren einkalkulieren.          

Vollkaskoversicherung übernimmt Schäden am abgeschleppten Auto

Bei einer Kollision mit Drittfahrzeugen, in Ihrem Fall mit parkierten Autos, werden sich die Motorfahrzeughaftpflichtversicherungen sowohl des Abschleppwagens als auch des Pannenfahrzeugs mit dem Unfall befassen. Für die Regelung eines Schadens am abgeschleppten Fahrzeug wird dabei auf das Obligationenrecht abgestellt. Wenn dem Fahrer des Abschleppautos also ein Verschulden nachgewiesen werden kann, haftet er ganz oder teilweise für den Schaden an Ihrem Fahrzeug. Trifft ihn keine Schuld am Unfall, so müssten Sie die Reparaturkosten selber tragen. In diesem Fall hilft Ihnen aber natürlich Ihre Vollkaskoversicherung, die den Schaden übernimmt, nach Abzug eines vertraglich vereinbarten Selbstbehalts und allenfalls mit der Folge eines Bonusverlusts.