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Die berufliche Vorsorge – politisch immer wieder umstritten
Als obligatorische Versicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Jahreslohn zwischen 20 520 Franken und 82 080 Franken ist die berufliche Vorsorge in ihren Grundzügen eine Sozialversicherung. Um den Sparprozess zu optimieren, die Nachhaltigkeit der Renten zu sichern und die Risiken zu verteilen, stützt sie sich aber auch auf marktwirtschaftliche Prinzipen und auf private Träger ab. Im Spannungsfeld zwischen ökonomischen und sozialen Ansprüchen, sorgt die zweite Säule immer wieder für Kontroversen auf der politischen Bühne.

Umwandlungssatz, Mindestzinssatz und Legal Quote sind drei technische Grössen, die bei der Durchführung der beruflichen Vorsorge eine wichtige Rolle spielen. Immer wieder sind diese Parameter Gegenstand öffentlicher Debatten, in welchen versicherungstechnische Grundsätze und politische Argumente aufeinanderprallen.

Der Umwandlungssatz
Der Umwandlungssatz ist der Prozentsatz, mit dem das in der Pensionskasse angesparte Kapital eines Versicherten zum Zeitpunkt seiner Pensionierung in eine lebenslange Altersrente umgewandelt wird. Der Umwandlungssatz ist eine versicherungstechnische Grösse, dessen Wert mathematisch ermittelt wird. Es macht wenig Sinn, den Umwandlungssatz politischen Wünschbarkeiten anpassen zu wollen.

Alles über den BVG-Umwandlungssatz


Der Mindestzinssatz
Mit diesem Zinssatz müssen die Vorsorgeeinrichtungen das angesparte Alterskapital der Versicherten verzinsen. Der Mindestzinssatz stellt eine Garantie für die Versicherten dar und verpflichtet die Vorsorgeeinrichtungen eine entsprechende Rendite zu erwirtschaften. Je höher der Mindestzinssatz gesetzt wird, umso vorsichtiger müssen die Vorsorgeeinrichtungen anlegen, um ihn unter allen Umständen zu erreichen. Der Mindestzinssatz wird vom Bundesrat festgelegt und muss laut Gesetz mindestens alle zwei Jahre überprüft werden. Zurzeit beträgt er 2%. Versicherungstechnisch gesehen, macht es wenig Sinn, die Höhe des Mindestzinssatzes über politische Prozesse festzulegen. Dieser müsste mit einer für alle nachvollziehbaren Formel bestimmt werden, welche auf den Entwicklungen der Finanzmärkte basiert.

Dossier Mindestzinssatz mit Formelvorschlag


Die Legal Quote
Die Versicherungsgesellschaften müssen den Versicherten einen gesetzlich vorgeschriebenen Anteil der in der beruflichen Vorsorge erwirtschafteten Überschüsse gutschreiben. Die Legal Quote hält fest, wie dieser Anteil berechnet wird. Die Legal Quote wurde eingeführt, um das Gewinnpotenzial von Privatversicherungen einzuschränken, da es sich bei der beruflichen Vorsorge um eine obligatorische Versicherung handelt. Es gibt zwei Methoden, nach denen die Überschussbeteiligung berechnet wird: Bei der sogenannt ertragsbasierten Methode erhalten die Versicherer 10% der Überschüsse auf den Gesamtumsatz, die restlichen 90% gehen an die Versicherten. Bei der sogenannt ergebnisbasierten Methode beschränkt sich der Anteil der Versicherer auf 10% des Gewinns. Es ist gesetzlich festgehalten, welche Methode unter welchen Umständen angewendet wird.

Mehr zur Legal Quote in der Publikation «Positionen der Versicherungswirtschaft» (PDF)